Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Orientierung für Eigentümer rund um Heizung, Energie und Beratung.

Was das GEG für Ihre Heizung bedeutet

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft „Heizungsgesetz“ genannt – führt nicht dazu, dass jede bestehende Öl- oder Gasheizung sofort ausgetauscht werden muss. Diese Sorge ist weit verbreitet, trifft aber in den meisten Fällen nicht zu. Wichtig wird das Gesetz vor allem in vier konkreten Situationen: wenn Ihre Heizung defekt ist, wenn Sie einen Austausch planen, wenn ein sehr alter Heizkessel betroffen ist – oder wenn Sie eine Immobilie gekauft haben. Für jeden dieser Fälle sagen wir Ihnen im Folgenden, was gilt.

Ihre Heizung funktioniert noch

Dann besteht in aller Regel kein Handlungsbedarf. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und bei Bedarf repariert werden – eine Austauschpflicht allein wegen des GEG gibt es nicht. Eine feste Altersgrenze gilt nur für bestimmte ältere Geräte: Standard- und Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen und dürfen auch darüber hinaus weiterlaufen. Ob die 30-Jahre-Regel für Ihre Heizung überhaupt eine Rolle spielt, hängt von Bauart und Baujahr des Kessels ab – anhand dieser Angaben lässt sich schnell einordnen, ob Sie betroffen sind.

Ihre Heizung ist defekt

Auch hier gilt zunächst Entwarnung: Eine Reparatur bleibt weiterhin zulässig. Ein Defekt bedeutet nicht automatisch, dass die ganze Anlage ersetzt werden muss. Erst wenn eine Heizung irreparabel ausfällt – die sogenannte Heizungshavarie –, greifen die Austauschregeln. Und selbst dann sieht das Gesetz praxisnahe Übergangslösungen vor: Sie dürfen zunächst auch eine gebrauchte oder gemietete übergangsweise Heizung einbauen und haben anschließend mehrere Jahre Zeit, um den Umstieg auf eine Anlage mit 65 % erneuerbarer Energie in Ruhe vorzubereiten. So müssen Sie nicht mitten im Winter unter Druck eine weitreichende Entscheidung treffen.

Sie planen einen Heizungstausch

Wenn Sie ohnehin über eine neue Heizung nachdenken, wird die 65-%-Regel für erneuerbare Energien relevant. Ob und ab wann sie für Sie gilt, hängt von der Größe Ihrer Kommune und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung ab: In größeren Städten greifen die Vorgaben früher, in kleineren Gemeinden gilt eine längere Frist. Solange für Ihren Ort noch keine Wärmeplanung vorliegt, bestehen Übergangsregelungen, und Sie haben mehr Spielraum bei der Wahl der Technik. Die Regel schreibt übrigens keine bestimmte Heizung vor – Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Hybridlösung oder Biomasse sind alles zulässige Wege. Wir ordnen für Sie ein, welcher Stichtag für Ihre Gemeinde maßgeblich ist und welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt.

Sie haben eine Immobilie gekauft

Ein oft übersehener Fall: Nach einem Eigentümerwechsel können für bestimmte alte Heizungsanlagen sowie für ungedämmte Leitungen und oberste Geschossdecken Austausch- und Nachrüstpflichten gelten – in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf. Das betrifft nicht jedes Gebäude, aber es lohnt sich, das früh zu prüfen, statt später unter Zeitdruck zu geraten. Wir sehen uns Ihre Anlage an und sagen Ihnen, ob eine solche Frist für Sie läuft und was zu tun ist.

Hinweis: Das GEG wird derzeit überarbeitet. Einzelne Fristen und Anforderungen können sich dadurch ändern. Wir halten diese Seite aktuell und ordnen für Sie ein, was zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung tatsächlich gilt.

Die vorgeschriebene Beratung – wir dürfen sie durchführen

Ein Punkt, der vielen Eigentümern nicht bekannt ist: Wer eine neue Heizung mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen einbauen möchte – also eine neue Öl- oder Gasheizung –, muss sich vorher verpflichtend beraten lassen. Das schreibt § 71 GEG ausdrücklich vor. Diese Beratung darf das GEG zufolge unter anderem von Schornsteinfegern erbracht werden – ebenso wie etwa von Heizungsbauern oder Energieberatern. Als Schornsteinfeger gehören wir damit zu den fachkundigen Personen, die diese Beratung für Sie durchführen und dokumentieren können.

Inhaltlich geht es dabei vor allem um die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Entscheidung: Fossile Brennstoffe werden durch den steigenden CO²-Preis in den kommenden Jahren absehbar teurer, und je nach kommunaler Wärmeplanung können später zusätzliche Anforderungen auf Sie zukommen. Ziel der Beratung ist, dass Sie keine Investition tätigen, die sich im Nachhinein als teuer oder kurzsichtig herausstellt.

Was wir für Sie tun können

Als Schornsteinfegerbetrieb kennen wir Ihre Anlage aus der Praxis – nicht aus dem Prospekt. Wir erfassen Bauart, Alter und Zustand Ihrer Feuerungs- und Heizungsanlage, erläutern Ihnen verständlich, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihr Gebäude relevant werden können, und zeigen auf, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Statt pauschaler Empfehlungen bekommen Sie eine sachliche Einordnung, die zu Ihrer konkreten Immobilie, der vorhandenen Technik und Ihrem Standort passt.

Dazu gehört auch, die vielen Informationen sachlich einzuordnen: Welche Technik ist bei Ihnen vorhanden? Welche Fristen sind für Ihre Kommune maßgeblich? Welche Nachweise brauchen Sie? Und wann ist es sinnvoll, zusätzlich eine spezialisierte Fachplanung hinzuzuziehen? Gerade weil die Antworten je nach Gebäude sehr unterschiedlich ausfallen, ist dieses erste Einordnen so wertvoll.

Warum sich frühzeitige Klärung lohnt

Viele Eigentümer beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn die Heizung bereits ausfällt. Dann bleibt oft wenig Zeit, um Fördermöglichkeiten, technische Alternativen und rechtliche Rahmenbedingungen in Ruhe zu prüfen – und Entscheidungen unter Druck sind selten die günstigsten. Wer frühzeitig plant, kann verschiedene Lösungen vergleichen, Kosten senken und die eigene Immobilie besser auf kommende Anforderungen vorbereiten.

Sprechen Sie uns an

Sie möchten wissen, welche Punkte bei Ihrer Heizung oder Immobilie relevant sein können? Vereinbaren Sie einen Termin – wir prüfen Ihre Anlage und sagen Ihnen praxisnah, welche Anforderungen und Möglichkeiten für Ihre konkrete Situation bestehen. So klären Sie Ihre Fragen frühzeitig und planen Ihre nächsten Schritte sicherer.

Informationsstand: Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung im Einzelfall.

Original-Gesetzestext einsehen

Den aktuellen Wortlaut des Gebäudeenergiegesetzes können Sie im offiziellen Gesetzesportal des Bundes einsehen:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei gesetze-im-internet.de

Bitte beachten Sie: Der Gesetzestext ist juristisch formuliert und ersetzt keine individuelle Einordnung für Ihre konkrete Immobilie oder Heizungsanlage.

Mehr Informationen zur Energieberatung

Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten können folgende offizielle und fachliche Informationsangebote hilfreich sein:

Deutsche Energie-Agentur (dena)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)

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